2101 - Arbeitssicherheitsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG
14.11.2024
Mario Tempel
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Inhalte:
- Warum Mitarbeiter unterweisen?
- Arbeitssicherheit, was ist das?
- Allgemeine Pflichten des Beschäftigten
- Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren
- Duales Arbeitssicherheit-System in Deutschland
- Ihre zuständige Berufsgenossenschaft
- Unfallentschädigung durch den Unfallversicherungsträger (Arbeits- und Wegeunfall sowie Berufskrankheit)
- Genuss von Alkohol und Drogen
- Zeiträume nach einem Arbeitsunfall
- Pflichten des Arbeitnehmers nach DGUV V23 „Grundsätze der Prävention“
- Erste Hilfe (Verbandbuch)
- Verhalten bei Unfällen
- Verhalten bei Gefahrfall
- Alarmplan, Flucht- und Rettungswege
- Brandschutz (Feuerlöscher, Brandgefahren)
- Sicherheitskennzeichnung
- Aufbewahrung, Umgang und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Leitern und Tritte
- Heben und Tragen von Lasten
- Bildschirmarbeitsplätze
- Verhalten und Umgang mit SARS-CoV-2
Ziel der Unterweisung:
- die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
- die richtige Zuordnung der Beschäftigten zu Tätigkeiten (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde, körperliche Eigenschaften) zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Tipp:
In der betrieblichen Praxis haben sich auch häufige Kurzunterweisungen (Toolbox-Meetings) bewährt, wie sie im SCC gefordert werden. Sie dienen dazu, bereits bekannte Themen aufzufrischen und aktuell zu halten.
Achtung/ Wichtig: Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form!
Lehrgangsbescheinigung - gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014
3 UE, reguläre Unterrichtszeit von 08.30 bis 11.00 Uhr. Die Zeiten können den Ausbildungserfordernissen angepasst werden.
50,00 € zzgl. 9,50 € MwSt. (59,50 € Brutto)
3 freie Plätze