2173 - FFZ-Fahrerausbildung (Staplerschein)

Auf Anfrage

Ein Unternehmer, der Flurförderfahrzeuge (FFZ) einsetzt, muss geeignete Mitarbeiter beauftragen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, bestimmungsgemäß und wirtschaftlich umgehen können und eine Bedienberechtigung nachweisen können (Berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV V68).

Die Ausbildung zum Erhalt der Bedienberechtigung für FFZ speziell Frontgabelstapler erfolgt bei ACS auf Grundlage des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV G 308-001 (alt BBG925)).

Allgemeine Inhalte:

FFZ Fahrerausbildung Stufe 1

Zielgruppe:
Personen die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Frontgabelstapler arbeitet
 
Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre) und körperliche, geistige und Charakterliche Eignung
 
Ausbildungsinhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Verantwortung
  • Aufbau und Funktion des Gabelstaplers
  • Standsicherheit
  • Betrieb und regelmäßige Prüfung des FFZ
  • Verkehrswege und Verkehrszeichen
  • Physikalisches Verhalten des FFZ
  • Umgang mit Last
  • Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
  • Hinweise auf Gefährdungen
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Dauer:
zwei Tage (mind. 20 UE), reguläre Unterrichtszeit von 08.30 bis 16.00 Uhr. Die Zeiten können den Ausbildungserfordernissen angepasst werden.
 
Ort/ Teilnehmer:
vor Ort in Ihrem Betrieb, bei max. 8 Personen
 
Achtung/ Wichtig: Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form!

Überbetrieblich, personenbezogener Fahrausweis (auch Staplerschein oder Staplerführerschein genannt)
Tagessatz
2.000,00 €