2166 - Sicherheit von Kinderspielplätzen nach DIN 79161

Auf Anfrage

Viele Spielplätze in Deutschland weisen grobe Sicherheitsmängel auf.
Jedes Jahr passieren demzufolge Unfälle auf Kinderspielplätzen, die vermieden werden könnten, wenn die Spielplätze im geforderten ordnungsgemäßen Zustand wären. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Kinderspielplätze verantwortlich. Der Betreiber kann diese Pflicht auf einen Mitarbeiter, der die erforderliche Sachkunde besitzt, delegieren.

Wir prüfen nach den rechtlichen sowie normativen Grundlagen der:
BGB § 823; DIN EN 1176; DIN EN 1177; DIN 18034

Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Prüfbericht in digitaler Form
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