2165 - Prüfung von Leitern, Tritte und Kleingerüste nach DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
13.03.2025
Mario Tempel
Leitern, Tritte und Kleingerüste, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Zum einen müssen Leitern, Tritte und Co. natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden.
Doch wie sollte diese Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 aussehen? Was sollte man über eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 wissen?
Wie oft sollte eine solche Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 durchgeführt werden? Und darf jedermann eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 durchführen? Was kostet eine Leiterprüfung?
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Die Kosten für eine Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Prüfbericht in digitaler Form (inkl. Prüfplakette)
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