2143 - Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)

Auf Anfrage

Bestellung:

Der Unternehmer oder die Gesamtleitung (bei Organisationen, Verwaltungsbehörden) ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) schriftlich zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich ist. Geregelt wird diese Anforderung in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« des jeweiligen gewerblichen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche, z. B. BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution DGUV Vorschrift 2). Danach kann die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits für Unternehmen ab einem Beschäftigten vorgeschrieben sein. Auch das Unternehmermodell sieht in der anlassspezifischen Betreuung das Hinzuziehen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes vor.

Aufgaben:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes (Unfallschutz) zu beraten und zu unterstützen. Aufgaben sind z. B. die Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Auch die sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln (bspw. Gefahrstoffen) und Arbeitsverfahren, insbesondere vor deren Einführung, gehört zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen sowie der Vorschlag von Maßnahmen zu deren Verhütung, sind Bestandteil der Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Einzelnen in § 6 AsiG und dem Anhang der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Ihre Tätigkeiten muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem jährlichen Bericht zusammenfassen und dem Unternehmen zur Verfügung stellen (§ 5 DGUV Vorschrift 2).

Die Kosten variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

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