2109 - Interventionskraft VdS 2172 (Schulung und Wissensfeststellung)
Auf Anfrage
Inhalte:
1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
- Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz
- Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts
- Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V1, DGUV V23, DGUV V70, DGUV Information 211-041, ASR 1.3)
2. Umgang mit Menschen
- Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen
- Grundsätze im Umgang mit Menschen/ Kenntnis von Fehlerquellen
- Grundsätze der Kommunikation/ Werkzeug Sprache
3. Dienstkunde
- Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort
- Melde- und Berichtswesen
- Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften
- Grundsätze der Eigensicherung/ Schutzmaßnahmen
4. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Verschiedene Sicherungseinrichtungen/ GMAs
- Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen
- Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik
- Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/ Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/ persönliche Schutzausrüstung
- Zugangs- und andere Kontrollsysteme
5. Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172
6. Informations- und Erfahrungsaustausch
Hinzu kommt eine einheitliche Gebühr von 50,00 € für die Wissensfeststellung. Enthalten sind Tagungsunterlagen, Auswertung der Wissensfeststellung, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate. VdS-Anerkennungsnummer: PS 2210 (https://vds.de/zertifikate/zertifikat/33FC4556)
Achtung/ Wichtig: Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form!
Lehrgangsbescheinigung - gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014
40 UE, reguläre Unterrichtszeit von 08.30 bis 16.00 Uhr (8 UE/ Tag). Die Zeiten können den Ausbildungserfordernissen angepasst werden.
450,00 €